Kostenübernahme

Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind:
Nach mehreren Vorgesprächen, in denen wir gemeinsam abklären, ob eine Behandlung bei mir für Sie sinnvoll und erfolgversprechend ist, muss ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden, der in der Regel bewilligt wird.
Dem Antrag muss ein "Konsiliarbericht", der von Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin ausgefüllt wird, beigelegt werden.
Nach einer Sprechstunde und einigen Probesitzungen kann zunächst eine Kurzzeittherapie (2x 12 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt werden. Verlängerungen sind möglich.
Ihre Kasse übernimmt - nach Bewilligung - die gesamten Kosten.

Wenn Sie in einer privaten Krankenkasse versichert sind:
Privatbehandlungen rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) ab.
Vor Aufnahme einer Psychotherapie sollten Sie sich durch einen Blick in Ihre Vertragsunterlagen oder durch einen Anruf bei der Kasse darüber informieren, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Fall versichert sind und wie Sie bei der Beantragung vorgehen müssen, da es hier sehr unterschiedliche Regelungen gibt.

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind:
Nach einigen probatorischen Sitzungen und vor Aufnahme der Behandlung muss die Stellungnahme eines vertrauensärztlichen Gutachters / einer Gutachterin eingeholt werden. Dem Antrag muss ein "Konsiliarbericht", der von Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin ausgefüllt wird, beigelegt werden. Auch diese Behandlungen werden nach der GOP abgerechnet.
Genauere Informationen finden Sie hier (externer Link).

Wenn die Kosten nicht übernommen werden:
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, die Sitzungen selbst zu bezahlen, wenn z. B. nicht eine Krankheit im Vordergrund steht, bei Paargesprächen, wenn die Krankenkasse die Behandlung nicht finanziert oder davon nicht erfahren soll.
Das aktuelle Honorar bitte ich zu erfragen.

Ausfallgebühren:
Für kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Therapiestunden berechne ich unabhängig von der Krankenkassenvereinbarung ein privat zu zahlendes Ausfallhonorar.